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Geschichte und Ökumene in Hermannstadt

König Geza II. von Ungarn hat Mitte des XII. Jahrhunderts mehr als 2500 deutsche Siedler im Südosten Transsylvaniens (das Land jenseits der Wälder) gebracht, um diese Region, ein fruchtbares Plateau umgeben von den Karpaten, das heutzutage rumänischens Gebiet ist, zu entwickeln und zu verteidigen.

Sie waren die erste Welle deutscher Siedler, die sich hier niederließen und die Grundsteine der sächsischen Gemeinden legten. Die Einwanderer sind katholisch, wobei einer der Gründe für die Kolonisierung die Erhöhung der Katholikenzahl im „Transsylvania Reich“ war. 1224 gewannen die Sachsen durch das Andreanum eine Reihe von Privilegien von König Andreas II. von Ungarn: eine territoriale Verwaltungsorganisation in gesellschaftlichen Strukturen, die so genannten „Stühle“ und eine eigene kirchliche Organisation im Kreis Sibiu (Comitatus Chybiniensis).

Das Zentrum der Kirchenorganisation dieser Stühle wurde 1198 zur Hermannstädter Propstei mit dem Zentrum in Hermannstadt. Diese unterliegte ursprünglich direkt dem Heiligen Stuhl und ab 1224 der Erzdiözese von Gran (oder Strigonium). Auf dem Gebiet der zukünftigen Stadt befinden sich bereits zwei Klostersiedlungen der Dominikaner und Premontrensi mit Kirchen, deren Zweck der Evangelisierungsauftrag der Apostolischen Krone von Ungarn war. Auf dem Fundament einer der Kirchen wurde die St. Maria Kirche gebaut (die heutzutage fortbesteht). Anstelle der Zweiten Kirche befindet sich heute der Bahnhof. Siebenbürgen wird nach 1526 mit dem Verschwinden des Königreichs Ungarn ein autonomes Fürstentum. Diese Tatsache erhöht die religiöse Eigenständigkeit, was im Siebenbürgischen Landtag vom 1557 aufgezeichnet wurde. Der Siebenbürgische Landtag vom 1545 versuchte den katholischen Glauben zu verteidigen und verbot die Veränderungen in der Sache des Glaubens. Der Landtag in Turda hat die religiöse Gleichheit und Pluralität in Siebenbürgen (bezüglich Katholizismus und Protestantismus) trotzdem zwischen 1550-1557 anerkannt und legalisiert.

Der Calvinismus wurde im Jahre 1564, auch in Turda, als Folge von Streitigkeiten im Rahmen des Protestantismus in Kraft gesetzt. In den Jahren 1568 und 1571 folgte der Unitarismus, bevorzugt von dem Fürst Johann Sigismund. Somit entstanden folgende vier „akzepetierte Religionen“ des siebenbürgischen Fürstentums: der römischen Katholizismus, die evangelische Religion, die reformierte Religion und der Unitarismus. Sie werden als offizielle Religion in Siebenbürgen in den „genehmigten Verfassungen von Transsylvanien" im Jahre 1653 vorgesehen und bleiben bis 1848 gültig. Die Orthodoxe Religion wurde „toleriert“, da sie die Religion des Volkes war, nicht der privilegierten Schichten des Fürstentums (Adel, Sachsen, Szekler). Die römisch-katholische Kirche hatte kein Bischofsamt vom 1542 bis 1667, da die katholischen Klöster in Siebenbürgen abgebaut wurden.

Die katholische Kirche wurde zur Staatskirche erst nachdem Transsylvanien als „Große Fürstentum der Königlichen Krone” gegründet wurde. Die katholische Kirchen und Klöster wurden dem Bischofsamt zurückerstattet und diejenigem aus protestantischen Gebieten wurden Eigentum des Staates. Die orthodoxe Konfession war im XVI. Jahrhundert kanonisch organisiert. Diese wurde im Landtag durch die „Landherren“ der Wohnorte der Bevölkerung und ihrer Pfarrkirchen oder durch die Ausschüsse der Adligen, Sachsen und Szekler vertreten.

Kaiser Leopold I. gab den siebenbürgischen Rumänen im Jahre 1701 die Möglichkeit, dass Ihre Kirche durch die Vereinigung mit der römischen Kirche akzeptiert wird. Der Metropolit und Synode der orthodoxen Kirche in Transsilvanien nahm dieses Angebot an. Der König erhöhte den Vorteil der katholischen Kirche, die zu jener Zeit Staatskirche in Siebenbürgen war. Das Leopold Diplom von 1701 setzte die politischen und bürgerlichen Rechte der griechisch-katholischen und römisch-katholischen Rumänen mit den anderen drei Schichten des Fürstentums gleich. Der Siebenbürgische Landtag hielt die Veröffentlichung von Leopold Diploms an. Die Bildung einer vierten Schicht wurde wiederholt vom Landtag abgelehnt (1744-1791). Allerdings wird die Vereinigten Kirche als offizielle Kirche in Siwbenbürgen im Jahr 1744 anerkannt. Im Jahr 1791 folgte die offizielle Anerkennung der rumänisch-orthodoxen Kirche mit kanonischen Unterordnung unter die Erzdiözese von Karlowitz. Der rumänisch-orthodoxe Episkopat erhält seine Autonomie nach der Gründung des Episkopates von Hermannstadt in 1784. Im Jahre 1864 wurde die Metropolie von Siebenbürgen, mit dem Sitz in Hermannstadt, unter der Leitung von Andrei Șaguna kanonisch gegründet.

In Hermannstadt wurde eine Synagoge unter dem Toleranzedikt Josefin gegründet, deren barocke Gebäude auch heutzutage unverändert bleibt, gepaart mit dem beeindruckenden neugotischen Neubau des XIX. Jahrhunderts. Durch die Rumänischen Rechtsvorschriften nach der Annexion von Transsilvanien an das Königreich (1918), erhielten die verschiedenen Konfessionen Gleichheit und Autonomie im Rahmen der modernen Verfassung des rumänischen Königreichs, wie gegenwärtig. Dies wurde jedoch zwei Mal zurückgesetzt, nachdem Nordsiebenbürgen an Ungarn übergeben wurde (duch das Diktat von Wien zwischen 1940-1944), als die orthodoxe und der griechisch-katholische Kirche im abgetretenen Gebiet Verfolgungen leideten. Die jüdische Bevölkerung wurde deportiert und vernichtet und somit wurde die jüdische Religion abgeschafft. Während 1948-1990 erleiden alle Religionen Ausgrenzung und Einschränkung, da der sozialistische Staat RPR-RSR(Rumänische Volksrepublik - Sozialistische Republik Rumänien) eine atheistische Ideologie hatte. Die griechisch-katholischen Kirche wurde im Zeitrahmen 1948-1990 verboten. Im Jahr 2007, das Europäische Kulturhauptstadtjahr, fand in Sibiu die Dritte Europäische Ökumenische Versammlung mit Vertretern fast aller christlichen Konfessionen. Diese haben die wichtigsten Herausforderungen der europäischen Kirchen besprochen. Das Thema der Ökumenischen Versammlung 2007 war: „Das Licht Christi scheint auf alle”.

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